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Den maximalen Geltungsanspruch erheben die obligatorischen (axiomatischen) → Grundannahmen/Triaden, den minimalen Ad hoc-Triaden, die nur für einen einzelne Fall entwickelt sind. Dazwischen liegen idealtypische Triaden, die für bestimmte Praxisfelder konstitutiv sind, z.B. für einzelne wissenschaftliche Disziplinen, Religionsgemeinschaften, kulturelle Systeme oder Professionen, Organisationen usf. Ihr Geltungsbereich kann mehr oder weniger groß sein. Sie werden als konstitutive Basistriaden bezeichnet und bedürfen Erläuterungen zum Geltungsbereich. Neben diesen konstitutiven Triaden kann man in diesen Praxisbereichen auch mit anderen Triaden arbeiten. Sie sind also zwar notwendig aber meist nicht hinreichend für das Praxisfeld.
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